Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung RV/0166-G/07 des UFS hingewiesen, welche sich unter anderem mit den Voraussetzungen für die Anerkennung einer nachträglich vorgelegten Stichtagsbilanz befasst.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 Z 2 UmgrStG

