AngG
Kuster widmet sich in ihrem Beitrag einer Entscheidung des OGH aus dem Februar 2010, in der sich das Höchstgericht mit Fragen der Auslegung von kollektivvertraglichen Regelungen zu befassen hatte. Im Konkreten waren die Bestimmungen des KV für Handelsangestellte im Hinblick auf den Kündigungstermin zu interpretieren. Welche Bedeutung ist dieser Entscheidung aus Sicht des Arbeitgebers beizumessen?