Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird kurz die von Mayr in RdW 2010, 536 vertretene Auffassung betreffend die Frage des Verlustübergangs im Falle der Umgründung von Gruppengesellschaften dargelegt. Worauf kommt es aus Sicht Mayrs - entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung - für den Erhalt (Übergang) von Verlustvorträgen an? Was ist maßgeblich im Falle der Verschmelzung auf den Gruppenträger, was bei der Verschmelzung eines Gruppenmitglieds auf ein anderes?