Bereits mit 1. 8. 2024 ist die echte Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden in Kraft getreten (Rz 731a UStR). Diese Änderung wird daher bereits im Sonderheft zur Umsatzsteuererklärung 2024 erläutert.
Die Engpassleistung der Photovoltaikanlage beträgt nicht mehr als 35 kW (Peak).

