Mit Erlass des BMF vom 18. 12. 2025, 2025-0.951.634, BMF-AV 2025/182, wurden die Lohnsteuerrichtlinien aufgrund gesetzlicher Änderungen (ua Budgetsanierungsmaßnahmengesetze 2025, Budgetbegleitgesetz 2025, Abgabenänderungsgesetz 2025) und Änderungen in Verordnungen (ua Inflationsanpassungsverordnung 2026, Kinderzuschlag-Valorisierungsverordnung 2026, Fahrtkostenersatzverordnung) angepasst sowie die aktuelle Rechtsansicht des BMF zu den verschiedensten Themenstellungen und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Zudem wurden redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtariftabellen eingefügt.

