Die Finanzverwaltung hat einen neuen detaillierteren Jahreslohnzettel (L16) entworfen, der für Lohnzahlungszeiträume ab 1. 1. 2026 anzuwenden ist. Im Zuge dieser Änderung wurden durch BGBl II 2025/337 einige neue Informationen aufgenommen, die ab 2026 auf dem Lohnkonto auszuweisen sind:.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

