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Keine Steuerbefreiung für selbst hergestellte Gebäude bei bloßen Gebäudeerweiterungen

SteuernSteuerrechtNikolaus ZornSWK 2026, 42 - 45 Heft 1 und 2 v. 15.1.2026

Liegt ein „selbst hergestelltes Gebäude“ vor, greift im Rahmen der privaten Grundstückveräußerung – unter bestimmten Voraussetzungen – die Steuerbefreiung des § 30 Abs 2 Z 2 EStG. Die Steuerbefreiung erfordert grundsätzlich die erstmalige Errichtung eines (gesamten) Gebäudes unter uneingeschränktem Baurisiko. Bloße Aufstockungen, Dachbodenausbauten und ähnliche Gebäudeerweiterungen reichen dafür nicht aus.

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