Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 – Teil Steuern enthält neben Maßnahmen, die unter Umständen tatsächlichen Steuerbetrug bekämpfen sollen, auch Änderungen des UStG, welche die Vermietung von Wohnimmobilien, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 2 Mio Euro übersteigen, zwingend steuerfrei stellt. Der erwünschte Effekt ist der Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug. Der Vorsteuerabzug ist – wie der EuGH stets betont – ein inhärenter Bestandteil des Mehrwertsteuersystems und als solcher kein „Steuerbetrug“, den es zu bekämpfen gilt. Wenn sich der Gesetzgeber bisher entschlossen hat, die Vermietung von Wohnimmobilien generell als steuerpflichtig zu behandeln, ist der Vorsteuerabzug die systemimmanente Konsequenz. Allenfalls kann die Vermietung von Immobilien an Gesellschafter oder Begünstigte von Privatstiftungen als problematische Gestaltung betrachtet werden, welche in der Vergangenheit vom VwGH bereits aufgegriffen und unter dem Schlagwort „Luxusimmobilien“ diskutiert wurde. Dies hat in der Praxis zu zahlreichen Auslegungs- und Vollzugsproblemen geführt. Es wäre verständlich, wenn dafür eine gesetzliche Regelung geschaffen würde. Die Neuregelung ist demgegenüber überschießend und mit zahlreichen neuen Zweifelsfragen behaftet, welche den Vollzug voraussichtlich zusätzlich erschwert, zumal die bisherige Judikatur weiterhin anwendbar bleibt. In diesem Beitrag sollen die offensichtlichen Probleme der Neuregelung aufgezeigt und Lösungen dafür vorgeschlagen werden.

