Die Regierungsvorlage des GesLeiPoG (RV 367 BlgNR 28. GP ) dient vor allem der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2381 (ABl L 315 vom 7. 12. 2022, S 44) und damit der Einführung einer strengeren Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in börsenotierten Gesellschaften.
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