Wie im Gesundheitsversorgungssektor generell zeichnen sich bei Ärzten und Zahnärzten Zusammenschlusstendenzen ab. Gemeinschaftspraxen, Gruppenpraxen, Ärztezentren, Primärversorgungszentren, Apparate- und Gerätegemeinschaften, Krankenanstalten etc – viele Begriffe, verschiedene Ausgestaltungen, unterschiedliche Rahmenbedingungen und berufsrechtliche Vorgaben. Seitens der Beratung ist dieses Thema ein interdisziplinäres (Minen-)Feld zwischen Gesellschaftsrecht, Berufsrecht und Steuerrecht. Allen „Herren“ zu dienen, ist bei Zahnarztpraxen besonders schwierig und kann zu wesentlichen (Haftungs-)Folgen für Berater bzw betroffene Zahnärzte führen, wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen sollen.

