Das jüngst ergangene Erkenntnis des VwGH zu einem Zusammenschluss gemäß Art IV UmgrStG mit nicht begünstigtem Vermögen (Geld) hat in der Beratungspraxis zu einiger Aufregung geführt. Dieser Beitrag soll eine Ergänzung zu dem Artikel von Lachmayer darstellen und insbesondere alternative Sichtweisen bzw vom BFG und VwGH nicht angesprochene Aspekte beleuchten.
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