(SWK) – In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht München am 11. 11. 2015, 42 O 14139/24, einen Rechtsstreit zwischen der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und OpenAI (dem Betreiber von ChatGPT) entschieden und festgestellt, dass OpenAI mit seinen KI-Sprachmodellen die Urheberrechte bekannter deutscher Künstler verletzt hat.
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