Wann iZm einer Veräußerung von Anteilen das wirtschaftliche Eigentum übertragen wird, wenn zwischen dem Verpflichtungs- und dem Verfügungsgeschäft eine Umwandlung des Kaufgegenstands von einer GmbH in eine GmbH & Co KG stattfindet, ist nach dem Zeitpunkt zu beurteilen, in dem die maßgeblichen Rechte wie Stimmrechte, Gewinnbezugsrecht und Substanzverwertungsmöglichkeiten tatsächlich auf die Käuferin übergehen.

