Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am 15. 9. 2025 Novellen zum ORF-Gesetz und zum ORF-Beitrags-Gesetz auf den Weg gebracht. Zum einen soll das Anhörungsrecht der Länder bei der Bestellung von ORF-Landesdirektoren gestrichen werden, zum anderen sollen Unternehmen mit mehreren Standorten bei der ORF-Gebühr entlastet und die bestehende Gebührenbefreiung für einkommensschwache Haushalte abgesichert werden.

