Der deutsche BFH hat in einem aktuellen Beschluss vom 9. 7. 2025 Zweifel daran geäußert, ob im Fall der Übertragung von Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Kapitalgesellschaft bei einem zeitlichen Auseinanderfallen von Signing und Closing tatsächlich zwei unterschiedliche Erwerbsvorgänge vorliegen, die jeweils eine GrESt-Pflicht auslösen (können). Diese Überlegung wirft die Frage auf, wie mit vergleichbaren Fallkonstellationen in Österreich nach den umfassenden Neuregelungen des österreichischen GrEStG durch das Budgetbegleitgesetz 2025 umzugehen ist. Dieser Beitrag nimmt den BFH-Beschluss zum Anlass, um die maßgeblichen grunderwerbsteuerlichen Regelungen in Österreich im Hinblick auf ein zeitversetztes Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft im Rahmen von Share Deals näher zu analysieren und potenzielle Lösungswege aufzuzeigen.

