Fehler passieren – dementsprechend sind auch Fehlerkorrekturen erforderlich. Im Steuerrecht können Fallgruppen gebildet werden, um die korrekte Berichtigung anzuwenden. Entscheidend sind die Art des Fehlers, der Zeitraum zwischen Fehler und Korrektur, ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorlag sowie welche Abgabe betroffen ist.
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