In letzter Zeit sind Steuerpflichtige vermehrt mit dem Vorhalt der Finanzverwaltung konfrontiert, dass bei Verrechnung von Geschäftsführungsvergütungen der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft für den Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt in mindestens derselben Höhe vom Gesellschafter-Geschäftsführer an die Muttergesellschaft abgerechnet werden müsse. Ist das Gehalt der natürlichen Person geringer bzw entfällt dieses (es liegt eine Nutzungseinlage vor), müsse gemäß § 2 Abs 4a EStG eine zusätzliche Besteuerung erfolgen. Der Rechtmäßigkeit dieser Forderung soll in diesem Beitrag nachgegangen werden.

