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Die SBBG-Novelle 2024

TagesfragenSteuerrechtChristoph WiesingerSWK 2024, 948 - 951 Heft 20 und 21 v. 20.7.2024

Da sozialbetrügerisch agierende Scheinunternehmer in den letzten Jahren ihre Organisationsstruktur geändert haben, reagiert der Gesetzgeber mit einer entsprechenden Anpassung des SBBG. Der Begriff des Scheinunternehmens wird um ein drittes – alternatives – Tatbestandsmerkmal erweitert, nämlich den Gebrauch von Scheinbelegen, die einen Geschäftsvorgang vortäuschen. Daneben wird auch die Möglichkeit geschaffen, Geldtransaktionen „einzufrieren“, um den aus Sozialbetrug resultierenden Schaden zu minimieren.

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