Durch eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung (BGBl II 2023/404) erfolgen eine rückwirkende Anpassung betreffend den Kostenersatz für das Aufladen emissionsfreier Firmen-Kfz beim Arbeitnehmer und eine Klarstellung betreffend die Berücksichtigung von Ladestationen, die vom Arbeitgeber geleast werden.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

