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Allgemeines zur Beilage L 1d

SteuerrechtAufsatzSWK 2023, 185 Heft 4 und 5 v. 5.2.2023

Spenden, Stiftungszuwendungen, Kirchenbeiträge und Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung oder für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung werden von der empfangenden Organisation elektronisch übermittelt und in der Veranlagung automatisch als Sonderausgaben berücksichtigt

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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