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Abzug von Kosten bei Beteiligungserwerb

SteuernSteuerrechtChristian ProdingerSWK 2023, 1160 - 1163 Heft 30 v. 25.10.2023

Nach § 11 Abs 1 Z 4 KStG sind Aufwendung für Zinsen, nicht aber Geldbeschaffungskosten und Nebenkosten, für den Erwerb einer Beteiligung iSd § 10 KStG abzugsfähig. Fraglich war, ob Kosten abzugsfähig sind, wenn der Kredit nicht in Anspruch genommen wird.

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