(SWK) – Der Ministerrat hat am 18. 10. 2023 die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2024 beschlossen. Darin vorgesehen sind ua eine befristete Umsatzsteuerbefreiung (Steuersatz von 0 % ohne Verlust des Vorsteuerabzugs) für Photovoltaikmodule und eine Erhöhung der Dienstgeberabgabe bei mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen bei gleichzeitiger Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.