vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Must-knows“ für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Nicht-Finanzunternehmen

WirtschaftSteuerrechtRoman Rohatschek, Claudia Schönhart, Ulf SiglSWK 2022, 418 - 424 Heft 8 v. 10.3.2022

Die Reformierung der nichtfinanziellen Berichterstattung hin zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung ist mit einer Vielzahl von Rechtsakten verbunden. Neben dem Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-RL), der ua eine Änderung der bestehenden Berichtspflichten der Non-Financial Reporting Directive (NFRD-RL) vorsieht, ist für die Berichterstattung von Nicht-Finanzunternehmen insbesondere die TaxonomieVO von Bedeutung. Deren Angabeerfordernissen ist gemäß den Übergangsregelungen bereits für das Geschäftsjahr 2021 nachzukommen. Für Geschäftsjahre ab 2022 sind die Regelungen vollumfänglich anzuwenden, schließlich wird mit Geltungsbeginn der CSRD-RL (für Geschäftsjahre ab 2023) deren Anwendungskreis auch für die TaxonomieVO gelten. Dieser Beitrag veranschaulicht, welche Regelungen derzeit sowie nach bereits vorliegenden Rechtsakten künftig für Nicht-Finanzunternehmen anzuwenden sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!