In einem jüngst ergangenen Urteil erklärte der EuGH eine Bestimmung der 5. Geldwäsche-RL, mit der die 4. Geldwäsche-RL verschärft worden war, für unverhältnismäßig und deshalb für ungültig. Konkret geht es dabei um den Zugang der Öffentlichkeit zu den Informationen im Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Das Urteil dürfte auch Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage haben.
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