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Ausreichende Protokollierung einer mündlichen Entscheidung des Senats

SteuernSteuerrechtChristian ProdingerSWK 2022, 1274 - 1276 Heft 32 und 33 v. 25.11.2022

Verkündet das BFG eine Entscheidung in der mündlichen Verhandlung, muss auch die Begründung entsprechend protokolliert werden. Unklar ist, in welcher Tiefe die Protokollierung erfolgen muss.

Schlagwörter:

mündliche Verkündigung; Liebhaberei; Protokollierung

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