Die Übertragung von Betrieben, KG-Anteilen und einzelnen Immobilien kann je nach der Höhe der Gegenleistung als entgeltlich oder unentgeltlich eingestuft werden. Fraglich ist, welches Betrachtungsobjekt heranzuziehen ist.
Schlagwörter:
Schenkung; Fremdkapital; Immobilie; fremdfinanzierte|Immobilie; Verkehrswert