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KESt-Steuerreporting und Aufzeichnungspflichten bei nicht endbesteuerten Kapitaleinkünften

SteuernSteuerrechtAlexander Cserny, Lukas FrankeSWK 2022, 1059 - 1065 Heft 27 v. 20.9.2022

Kürzlich wurde das AbgÄG 2022 im BGBl kundgemacht. Darin enthalten sind ua eine neue und detaillierte Form der KESt-Bescheinigung (Steuerreporting) sowie eine – nicht zu unterschätzende – Verschärfung von Aufzeichnungspflichten bei nicht endbesteuerten Kapitaleinkünften.

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