(SWK) – Am 14. 9. 2022 hat die Bundesregierung das Teuerungs-Entlastungspaket Teil II im Ministerrat beschlossen und damit der Abschaffung der kalten Progression den Weg geebnet. Mit diesem Gesetzesentwurf, der noch im September dem Nationalrat zugeleitet wurde, steht eine langjährige politische Forderung nun vor der Umsetzung, nämlich die wesentlichen Elemente des progressiven Einkommensteuertarifs an die Inflation anzupassen.