Am 16. 6. 2022 beurteilte der EuGH die Anpassung österreichischer Familienleistungen an ausländische Preisniveaus in Abhängigkeit vom Wohnstaat eines Kindes als unionsrechtswidrig. Diese sogenannte Indexierung betraf die Familienbeihilfe (mit Kinderabsetzbetrag) und die kinderbezogenen Absetzbeträge in der Einkommensteuer (Familienbonus Plus, Alleinverdiener- und -erzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag sowie Kindermehrbetrag) seit 2019, wenn die Kinder der Anspruchsberechtigten ihren ständigen Aufenthalt nicht in Österreich hatten. Das EuGH-Urteil hätte für die Rechtspraxis einige schwer zu beantwortende Folgefragen aufgeworfen. Mit BGBl I 2022/135 wurde daher rasch eine normative Lösung zur Beseitigung der unionsrechtswidrigen Regelungen mit entsprechenden Übergangsbestimmungen verabschiedet. Das Urteil und seine Folgen für Betroffene stehen im Zentrum dieses Beitrags.