Die Europäische Kommission hat am 11. 5. 2022 einen Richtlinienvorschlag zur Verringerung des Ungleichgewichts bei der steuerlichen Behandlung von Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierungen („debt equity bias reduction allowance“; DEBRA) veröffentlicht. Konkret sieht der Entwurf zwei zentrale Maßnahmen vor: zum einen die steuerliche Abzugsmöglichkeit fiktiver Zinsen auf den Eigenkapitalzuwachs („Freibetrag für Eigenkapital“), zum anderen eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen.