Dass die nationale Umsetzung der Steuerbefreiungen für Bildungsleistungen und Privatlehrer nicht vollständig den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht, wurde in Rechtsprechung und Lehre bereits mehrfach ausgeführt. Dieser Beitrag soll zunächst einen Überblick über die Unterschiede zwischen den unionsrechtlichen Vorgaben und der nationalen Regelung verschaffen und anschließend am Beispiel der Besteuerung von Krankenpflegeschulen veranschaulichen, wie diese Unterschiede Rechtsunsicherheit erzeugen.