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Analyse von Transaktionen bebauter Liegenschaften unter Beteiligung von GBV

SteuernSteuerrechtWolfgang SchwetzSWK 2022, 948 - 949 Heft 23 und 24 v. 20.8.2022

Liegenschaftstransaktionen entfalten für gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) keine begünstigungsschädliche Wirkung, sofern sie der Zweckerfüllung im Sinne der Wohnungsgemeinnützigkeit dienen. Zweifelsfälle werden durch die Finanz hinsichtlich eines allfälligen spekulativen Charakters sowie ihrer Betriebsnotwendigkeit geprüft.

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