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Ausgleich der kalten Progression oder Wechsel zur Realbesteuerung?

TagesfragenSteuerrechtPeter Brandner, Josef BaumgartnerSWK 2022, 935 - 947 Heft 23 und 24 v. 20.8.2022

Die kalte Progression entsteht aus dem Zusammenspiel einer nominellen Einkommenssteigerung, der Inflation und eines progressiven Steuertarifs. Systemimmanent und ohne Anpassung des Einkommensteuergesetzes steigt so die Steuerquote. Dem Regierungsvorhaben „Teuerungs-Entlastungspaket Teil II“ zufolge sollen die Tarifgrenzen und Absetzbeträge jährlich im Ausmaß der gesamten Inflation angepasst werden, um eine inflationsneutrale Einkommensbesteuerung zu gewährleisten. Das Entlastungsvolumen wird so durch einen „Tarif auf Rädern“ (TaR) bestimmt. Diese mikroökonomisch motivierte Vorgangsweise impliziert makroökonomisch eine systematische Überkompensation in dem Sinn, dass die Steuersenkungen immer höher sind als die steuerlichen Mehreinnahmen, die durch die kalte Progression erzielt wurden. Das Ausmaß der Differenz kann beträchtlich sein: Für die Lohn- und Einkommensteuer der Periode 2023 bis 2026 weist der Ministerialentwurf Kosten des TaR von kumuliert 20,3 Mrd Euro aus, während die Mehreinnahmen aus der kalten Progression auf 6,1 Mrd Euro geschätzt werden.

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