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Dreiecksgeschäfte ab 2023

SteuernSteuerrechtAnna MenheereSWK 2022, 856 - 862 Heft 20 und 21 v. 25.7.2022

Nach der Neuregelung des Art 25 UStG im Zuge des AbgÄG 2022 liegt ein Dreiecksgeschäft nun vor, „wenn bei einem Reihengeschäft (§ 3 Abs 15) die in Abs 3 genannten Voraussetzungen erfüllt werden“. Das Dreiecksgeschäft wird somit gesetzlich als Reihengeschäft definiert und wird daher künftig auch bei Reihengeschäften mit mehr als drei Beteiligten zur Anwendung gelangen können. Die gesetzliche Änderung im Rahmen des AbgÄG 2022 eröffnet einerseits mehr Handlungsspielraum, gleichzeitig aber ergeben sich daraus auch neue Problemfelder. Selbige möchte dieser Beitrag kurz darstellen.

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