Mit dem sechsten EU-Sanktionspaket wurde das Verbot eingeführt, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung an Unternehmen in Russland zu erbringen. Dieser Artikel analysiert, wieso das Dienstleistungsverbot sich nicht auf EU-Unternehmen mit russischer Beteiligung erstreckt.
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