Scheingeschäfte und Scheinhandlungen bezwecken oftmals die Täuschung von Behörden, insbesondere der Abgabenbehörden. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Begriff des Scheingeschäfts, seiner Abgrenzung zu anderen Normen und den Folgen einer derartigen Feststellung in abgabenrechtlicher Hinsicht.
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