Durch den möglichen Vorsteuerabzug bei Elektrofahrzeugen sowie einen daran anknüpfenden Aufwandseigenverbrauch, wenn die Brutto-Anschaffungskosten über 40.000 Euro liegen, können sich Auswirkungen auf die Berechnung der Luxustangente ergeben, die in diesem Beitrag näher dargestellt werden. Zudem wird darauf eingegangen, wie im Leasing-Fall bei Elektrofahrzeugen der Aktivposten zu berechnen ist und welche Auswirkungen sich aus steuerfreien Förderungen ergeben.