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Globale Mindestbesteuerung: Ist Österreich ein Niedrigsteuerland?

SteuernSteuerrechtKasper Dziurdź, Christoph Marchgraber, Eugen StrimitzerSWK 2022, 564 - 572 Heft 12 v. 20.4.2022

Spricht man iZm BEPS 2.0, Pillar II oder GloBE von globaler Mindeststeuer, denkt man zunächst an typische Steueroasen wie die Cayman Islands, die Bahamas oder die Channel Islands. Allenfalls kommen noch europäische Staaten mit einem vergleichsweise niedrigen Körperschaftsteuersatz, wie Irland, Malta, Ungarn oder Zypern, in den Sinn. Ein ausgewiesenes Hochsteuerland wie Österreich wird auf den ersten Blick hingegen kaum in den Fokus der Niedrigbesteuerung rücken. Selbst mit einem ab dem Jahr 2024 geltenden Körperschaftsteuersatz von 23 % liegt der Nominalsteuersatz in Österreich nämlich immer noch um mehr als die Hälfte über dem geplanten globalen Mindeststeuersatz von 15 %. Den Betriebsausgabenabzug einschränkende Vorschriften zur Gewinnermittlung im Körperschaftsteuerrecht, wie das Abzugsverbot von Zins- und Lizenzaufwendungen, die an niedrigbesteuerte verbundene Unternehmen gezahlt werden (§ 12 Abs 1 Z 10 KStG), neue Vorschriften zum (einschränkenden) Zinsabzug in Umsetzung der ATAD (§ 12a KStG) sowie die Anwendung und finanzbehördliche Überprüfung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze (VPR 2021) lassen vordergründig ebenso wenig den Verdacht aufkommen, Österreich sei ein Niedrigsteuerland.

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