Gemäß § 5 Abs 2 Richtwertgesetz wird aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 23. 2. 2022 kundgemacht, dass sich die in § 5 Abs 1 Richtwertgesetz festgesetzten Richtwerte in Euro pro Monat je Quadratmeter Nutzfläche mit Wirksamkeit vom 1.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.