Das COVID-19-Impfpflichtgesetz (COVID-19-IG) ist eine verwaltungsrechtliche Norm, deren Verletzung primär verwaltungsrechtliche Sanktionen, im konkreten Fall ausschließlich eine Geldstrafe, vorsieht. Eine zwangsweise Durchsetzung der Impfung gegen den Widerstand einer Person ist weder gesetzlich vorgesehen noch wäre dies verfassungsrechtlich zulässig. Dabei würde es sich zweifellos um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte auf Autonomie und körperliche Unversehrtheit handeln.