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Erbschaftssteuer

Prof. Gerhard GaedkeSWK 2012, 352 Heft 6 v. 15.2.2012

§ 15 Abs 1 Z 12 ErbStG; § 18 Abs 2 UG

In der vorliegenden Entscheidung des VwGH vom 29.9.2011 wird die Frage behandelt, ob Erwerbe von Todes wegen durch Universitäten der Erbschaftssteuer unterliegen.

VwGH 29.9.2011, 2008/16/0167

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