§ 29 ErbStG; § 209 Abs 1 BAO
In der vorliegenden Entscheidung des VwGH vom 29.9.2011 wird auf das Wahlrecht des Steuerpflichtigen hinsichtlich der Entrichtung der Erbschaftssteuer eingegangen und untersucht, welche Auswirkungen die jährliche Entrichtung auf den Lauf der Festsetzungsverjährung hat.