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Sind Aufsichtsratsvergütungen steuerlich tatsächlich zwingend einer natürlichen Person zurechenbar? - Bei Tätigwerden im Rahmen von Dienstnehmeraufgaben für einen Konzern gelten andere Zurechnungsgrundsätze

SteuernMag. Harald Winkler, Mitarbeiter einer Steuerberatungs- und WirtschaftsprüfungsgesellschaftSWK 2009, S 816 Heft 27 v. 20.9.2009

§ 12 Abs 1 Z 7 KStG; § 17 EStG

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