§ 6 Abs 1 Z 8 lit a UStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm der Vermittlung von Krediten zu befassen. Setzt der Terminus der Vermittlung voraus, dass ein als Untervertreter eines Hauptvertreters tätig werdender Vermittler in unmittelbaren Kontakt zu den Vertragsparteien tritt zwecks Aushandlung sämtlicher Vertragsklauseln?