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Bindungswirkung des § 289 Abs 3 BAO

SteuernBMFSWK 2006, S 506 Heft 16 und 17 v. 5.6.2006

Zusammenfassung: Das BMF nimmt zum Anwendungsbereich des § 289 Abs 3 BAO und der darin normierten Bindungswirkung Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 289 Abs 3 BAO

Weiterführende Hinweise: BMF, 16.05.2006

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