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EuGH bestätigt die Einstufung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit

WirtschaftSWK 2005, W 214 Heft 36 v. 20.12.2005

Zusammenfassung: Fortschreibung der Rechtsprechungslinie (Richtlinie 93/104/EG) durch Judikat vom 1.12.2005, Rs. C-14/04 , Abdelkader Dellas u. a. / Prmier ministre u. a.

Rs. C-14/04 vom 1.12.2005

Rechtsgrundlagen: RL 93/104/EG

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