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Bürgschaft keine außergewöhnliche Belastung

SteuernSWK 2005, S 455 Heft 13 und 14 v. 5.5.2005

Der Beschwerdeführer kann in seinem Recht auf Abzug der außergewöhnlichen Belastung nicht verletzt sein, wenn auch ohne Abzug einer außergewöhnlichen Belastung das Ankommen mit Null ermittelt wird.

VwGH 28.01.2005, 2001/15/0173

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