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Wiederaufnahme

KurzinfoSWK 2004, K 18 Heft 19 v. 1.7.2004

§ 303 BAO

Der Bestand neu aufgetretener Tatsachen ist im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zu prüfen.

VwGH 20.04.2004, 2003/13/0165

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