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Geschenk (Fahr- und Sicherheitstraining) an Kunden

SteuernSWK 2004, S 446 Heft 12 v. 20.4.2004

Zusammenfassung: Da die Kosten für ein anlässlich einer Produktpräsentation veranstaltetes Fahrsicherheitstranining als Repräsentationsaufwand zu qualifizieren sind, können auch damit in Zusammenhang stehende Vorsteuern nicht in Abzug gebracht werden .

UFS Graz, 22.04.2003, RV/0472-G/02

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