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Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO

SteuernSWK 2002, S 718 Heft 26 v. 10.9.2002

Zusammenfassung: Die FLD für Wien, NÖ und Bgld beschreibt die Voraussetzungen für eine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO und nimmt zur Beurteilung des Vorliegens einer offensichtlichen Unrichtigkeit der Steuererklärung Stellung.

FLD für Wien, NÖ und Bgld, 9, 27.06.2002

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